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   BFH, 04.02.2008 - VIII B 149/07   

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https://dejure.org/2008,13278
BFH, 04.02.2008 - VIII B 149/07 (https://dejure.org/2008,13278)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2008 - VIII B 149/07 (https://dejure.org/2008,13278)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2008 - VIII B 149/07 (https://dejure.org/2008,13278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Akteneinsicht erfolgt regelmäßig bei der Geschäftsstelle des FG; die Entscheidung, ob die Akten zur Akteneinsicht versendet werden, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.09.2006 - VI B 136/05

    Akteneinsicht in den Räumen des bevollmächtigten Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 04.02.2008 - VIII B 149/07
    Sie kann indes auch an einem anderen Ort erfolgen, wobei die Entscheidung darüber, ob die Akten an ein Gericht oder an eine Behörde am Wohnsitz des Klägers zur dortigen Akteneinsicht oder gar an den Prozessbevollmächtigten zur Akteneinsicht in dessen Geschäftsräume versendet werden, im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts steht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2007 X B 96/07, BFH/NV 2008, 93; vom 25. September 2006 VI B 136/05, juris; Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 78 Rz 9, m.w.N.; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 78 FGO Rz 147 ff.).

    Danach sind die für und gegen eine Aktenversendung sprechenden Interessen gegeneinander abzuwägen, also insbesondere die Vermeidung von Aktenverlusten, die Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber Dritten sowie die jederzeitige Verfügbarkeit der Akten der möglichen Kosten- und Zeitersparnis für den Prozessbevollmächtigten oder den Kläger gegenüber zu stellen (BFH-Beschluss vom 25. September 2006 VI B 136/05, a.a.O.).

  • BFH, 15.11.2004 - V B 182/04

    Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 04.02.2008 - VIII B 149/07
    Zwar ist der BFH als Beschwerdegericht und Tatsacheninstanz gehalten, eigenes Ermessen auszuüben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. November 2004 V B 182/04, BFH/NV 2005, 569; vom 12. Januar 2000 VI B 418/98, BFH/NV 2000, 855).
  • BFH, 02.10.2007 - X B 96/07

    Recht auf Akteneinsicht: Ausübung des Ermessens bei Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 04.02.2008 - VIII B 149/07
    Sie kann indes auch an einem anderen Ort erfolgen, wobei die Entscheidung darüber, ob die Akten an ein Gericht oder an eine Behörde am Wohnsitz des Klägers zur dortigen Akteneinsicht oder gar an den Prozessbevollmächtigten zur Akteneinsicht in dessen Geschäftsräume versendet werden, im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts steht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2007 X B 96/07, BFH/NV 2008, 93; vom 25. September 2006 VI B 136/05, juris; Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 78 Rz 9, m.w.N.; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 78 FGO Rz 147 ff.).
  • BFH, 12.01.2000 - VI B 418/98

    Aktenübersendung an Rechtsanwalt

    Auszug aus BFH, 04.02.2008 - VIII B 149/07
    Zwar ist der BFH als Beschwerdegericht und Tatsacheninstanz gehalten, eigenes Ermessen auszuüben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. November 2004 V B 182/04, BFH/NV 2005, 569; vom 12. Januar 2000 VI B 418/98, BFH/NV 2000, 855).
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